Einladung zur Jahreshauptversammlung

Vorstand. Am Freitag, den 06. März 2020, findet in der Gaststätte Berkhoff um 19:00 Uhr unsere Jahreshauptversammlung statt.

Hierzu lade ich Euch alle sehr herzlich ein.

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Eröffnung
  2. Genehmigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung 2019 (hier zum Download klicken)
  3. Ehrungen
  4. Berichte und Aussprache
    • 1. Vorsitzender
    • Sportwart
    • Jugendwartin
    • Spartenleiterin Turnen
    • Schiedsrichterwart
    • Schatzmeister
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung des Schatzmeisters
  7. Entlastung des Vorstandes und des Vereinsausschusses
  8. Bericht von der Hauptversammlung des Fördervereins vom 17.02.2019
  9. Gründung Beachhandball-Sparte
    • Der Vorstand empfiehlt der Hauptversammlung zu beschließen, dass für den Beachhandball eine neue Sparte eingerichtet wird und ein Spartenleiter, der das Thema im Verein weiterentwickeln soll, gesucht und gewählt wird.
    • Für die Sparte Beachhandball kann ein Betritt für den Zeitraum 01.04. bis 30.09. eines Kalenderjahres erfolgen. Der Beitritt muss jährlich neu erklärt werden.
    • Die Beitragsordnung wird wie folgt ergänzt:
    – Zusatzbeitrag Beachhandball (Zeitraum 01.04. – 30.09. eines Kalenderjahres) von € 21,- (Vorschlag)
    – Einzug des Zusatzbeitrags Beachhandball zum 10.05. und 10.08. eines Kalenderjahres
  10. Satzungsänderung Gesamtverein
    • § 6 Mitgliedschaft wird ergänzt um folgenden Text:
    Für die Sparte Beachhandball kann ein zeitlich befristeter Beitritt für den Zeitraum 01.04. bis 30.09. eines jeden Kalenderjahres erfolgen. Der Beitritt muss jährlich neu erklärt werden.
    • §13 wird neu gefasst „Aufwandsentschädigung“ und ersetzt den alten §13 „Datenschutz“:
    § 13 Aufwandsentschädigung
    Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit trifft der Vorstand. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung. Dies gilt nicht für entgeltliche Vorstandsarbeit. Hier trifft die Hauptversammlung die Entscheidung.
    Begründung:
    Das Steuerrecht sieht eine Ehrenamtspauschale von 720 Euro jährlich vor. Um diese zu nutzen, muss in der Satzung die Grundlage für entsprechende Vertragsabschlüsse vorgesehen sein. So könnte man z.B. die Vereinsheimpflege/-betreuung über einen solchen Vertrag regeln und kann auf Minijobs in diesem Bereich verzichten. Dies hat vertragsrechtliche und sozialrechtliche Vorteile, denn auch Minijobber bekommen Urlaub oder können sich krankmelden.
    Da der Vorstand sich nicht selber Zahlungen genehmigen können soll, ist hier eine Einschränkung der Zuständigkeit vorgesehen.
    • §14 wird nun „Datenschutz“ im Wortlaut unverändert übernommen aus dem alten §13
    • §15 wird nun „Auflösung des Vereins“ im Wortlaut unverändert übernommen aus dem alten §14
  11. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
  12. Haushaltsplan 2020
  13. Verschiedenes

Ich bitte die Mitglieder, ihre Rechte zu nutzen und an der Versammlung teilzunehmen.

Mit sportlichem Gruß
Peter Kassel, 1. Vorsitzender

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert